Segelanweisung
Die Wettfahrt wird nach den Wettfahrtregeln Segeln 2009-2012 (WRS), den Klassenbestimmungen (Schwimmwestenpflicht), diesen Segelanweisungen und der Ausschreibung als Wettfahrt der Kategorie C gem ISAF Regulation 20 gesegelt.
1. Signale an Land:
a) Bekanntmachungen des Wettfahrtausschusses werden durch Anschlag am schwarzen Brett kundgemacht; gleichzeitig wird Flagge „L" an Land gesetzt und ein akustisches Signal geben. Die Flagge „L" wird jeweils nach einer Stunde wieder gestrichen. Unter diesen Voraussetzungen sind Bekanntmachungen verbindlich und gelten allen Teilnehmern als zugegangen.
b) Flagge „D": Kein Boot darf das Ufer verlassen, solange „D" gesetzt ist. Das Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten nach Streichen dieses Signals.
2. Signale am Wasser:
Die Signale am Wasser erfolgen gemäß WRS.
3. Wettfahrtbahn:
Der zu segelnde Kurs besteht aus einem Dreieck gemäß Skizze.

- Kurs „ROT“: Signalisiert mit einer roten Flagge Alle Bahnmarken bleiben an Backbord

- Kurs „GRÜN“: signalisiert mit einer grünen Flagge Alle Bahnmarken bleiben an Steuerbord
4. Die Startlinie
wird gebildet durch das Gate, das sich hinter dem Startboot (gekennzeichnet mit einer großen „Eisarsch-Flagge“) nach dem Startsignal zum Landungsplatz Nußdorf öffnet.
5. Startvorgang und Signale:
a) Ankündigungssignal: 5 Min. vor dem Start: Setzen der „Optimist-Klassenflagge“, Anzeigen der Wettfahrtbahn und ein akustisches Signal.
b) Vorbereitungssignal: 4 Min. vor dem Start: Setzen der Flagge „P“ und ein akustisches Signal. Eine Minute vor dem Start wird die Flagge „P“ mit einem langen akustischen Signal gestrichen.
c) Startsignal: Die „Optimist-Klassenflagge“ wird mit einem akustischen Signal gestrichen.
Nach dem Startsignal beginnt das Startboot das Startgate zu öffnen indem es in langsamer Fahrt von seinem Standplatz losfährt. Schnellere oder langsamere Geschwindigkeit ist kein Grund für Wiedergutmachung.
6. Frühstarts:
Einzelne Frühstarter haben die Möglichkeit sich durch die Bezahlung einer zusätzlichen Spende (Entfernung vom Startgate in Meter = Euro) zu entlasten, werden aber gleichzeitig mit einer Platzstrafe entsprechend der Entfernung in Metern belegt. Boote die sich mehr als 50 m entfernt haben, können sich nicht mehr entlasten und nicht mehr gewertet werden. Die Entfernung wird von der Wettfahrtleitung (großzügig) geschätzt.
Bei einem allgemeinen Rückruf wird der neue Start wieder mit einem Ankündigungssignal eingeleitet.
7. Abbruch einer Wettfahrt:
Es liegt im Ermessen der Wettfahrtleitung, ob eine Wettfahrt aus Sicherheitsgründen oder wegen abflauenden Windes abgebrochen wird oder nicht (Ergänzung von WR 32). Wettfahrtteilnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf einen Abbruch wegen Winddrehung.
8. Die 720°-Strafdrehung
gemäß WRS 44.1 und 44.2 ist gültig. Jedes Boot, das eine Ersatzstrafe annimmt, muss dies an Land beim Wettfahrtausschuss innerhalb der Protestfrist schriftlich, mit Angabe von Ort, Zeit und Grund der Annahme (verletzte Regel, Bahnmarke, behindertes Boot) im entsprechenden Formblatt eintragen und eine zusätzliche Spende von 5 Euro entrichten. Nicht gemeldete Straferfüllungen gelten als nicht durchgeführt.
9. Zeitlimit
Es gibt keine Mindestkurslänge und kein Zeitlimit.
10. Ziel:
Zwischen Landungsplatz Nußdorf und der Zielböje.
11. Schluß der Wettfahrt:
Streichen der blauen Flagge und 3 akustische Signalen.
12. Proteste:
die Protestfrist beginnt mit dem Ende der Wettfahrt und dauert 30 Minuten. Protestformulare sind bei der Wettfahrtleitung erhältlich. Jedes Boot, das protestieren will, muß der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will.
13. Wertungssystem:
Es gilt das Low-Point-System gemäß WRS Anhang A.




