Sponsoren und Partner
des Eisarsch 2022:  





Download der Ausschreibung als PDF

Präambel
Oberstes Ziel des Eisarsch 2022 ist der karitative Zweck der Veranstaltung. Alles andere ordnet sich dem unter und kann daher entsprechend den Erfordernissen und Bedingungen abgeändert werden.
Der Reinerlös des Eisarsch 2022 kommt der Organisation „Seelenpflaster“ zugute, einem Verein zur Förderung psychischer Kinder- und Jugendgesundheit in Nußdorf am Attersee.
www.verein-seelenpflaster.org

Gesegelt wird um den Eisarsch-Wanderpokal sowie die original Eisarsch-Grafik.

Um die Chancengleichheit für unsere “Schwergewichte” zu wahren, entscheidet das Los unter den Gewichtsklassensieger*innen über den Gesamtsieg.

Die jeweiligen Sieger*innen der einzelnen Gewichtsklassen werden natürlich auch entsprechend gewürdigt.

Ein weiterer Wanderpokal wird für die “Clubwertung” vergeben. Der Gewinnerclub errechnet sich aus den drei bestplatzierten Segler*innen eines bei einer MNA (Member National Authority) registrierten Clubs.

Ein weiterer Preis geht an die beste Dame sowie an den besten Herren im Feld.

Ausschreibung


OeSV EDV Nummer: 10897

Datum:
Freitag, 2. Dezember und Samstag, 3. Dezember 2022

Veranstalter:
Union-Yacht-Club Attersee im Auftrag des Eisarsch-Organisationskomitees

Revier: Attersee

Regeln:
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Segelanweisungen, sowie diese Ausschreibung.
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel im Ermessen des Protestkomitees geringer als eine Disqualifikation sein kann.
Sollten die Klassenbestimmungen nicht Höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402-5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.

Werbung:
Boote werden verpflichtet, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen [DP]. Teilnehmer sind verpflichtet, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Startnummern sichtbar über der Segelkleidung zu tragen.

Teilnahmeberechtigung:
International offen für alle Boote dieser Klasse, die den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind.
Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
Das Mindestalter beträgt 20 Jahre am Tag des Starts.

Meldung und Meldeliste:
Online Meldung und Meldeliste unter: www.eisarsch.at

Meldegeld:
Bei Meldung und Zahlung des Meldegeldes bis 20. November 2022: 35 Cent / segelfertigem Kilo
Danach 45 Cent / segelfertigem Kilo
Bei Untergewicht werden bei der Abwaage vor Ort 50 Cent pro Kilo nachgefordert.
Bei Übergewicht danken wir sehr herzlich für die Spende!

Bankverbindung für Meldegeld und Spenden:
“Eisarsch”, Raiffeisenbank Attersee Süd, Bankstelle Nußdorf
IBAN: AT10 3436 3000 0008 0820  |  SWIFT/BIC: RZOO AT2L363
Bitte unter Verwendungszeck immer „Meldegled für….“ oder „Spende“ angeben.

Regattabüro/Registrierung:
Freitag, 02. 12. 2022, 16:00 - 20:00 Uhr und am
Samstag, 03. 12. 2022, 8:00 bis 11:00 Uhr
Im Büro des Union-Yacht-Club Attersee

Start: Samstag, 03. 12. 2022, 12:12 Uhr

Kurs: Gesegelt wird ein Kurs mit einer Dauer von ca. 60 Minuten.

Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.

Wertung: Es ist eine Wettfahrt vorgesehen.

Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,– pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.

Haftung / Bilder / Daten:
Haftung
Jeder/Jede Teilnehmer*in verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder/jede Teilnehmer*in auch auf seine/ihre Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta Veranstaltung (zB Wettfahrtleiter*in) oder als Schiedsrichter*in verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild, Video und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild, Video und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Daten
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen bekanntgegebene persönlichen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung gespeichert, genutzt, und an übergeordnete Sportorganisationen weitergegeben werden dürfen.
Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist dabei das für <Veranstaltungsort> örtlich und sachlich zuständige Gericht.

 

Zusätzliche Informationen

Veranstaltungsleiter:
Michael Gilhofer

Wettfahrtleiter:
Gert Schmidleitner

Programm:
Das genaue Programm wird rechtzeitig auf  www.eisarsch.at  bekanntgegeben

Weitere Informationen:
www.eisarsch.at
info@eisarsch.at
Michael Gilhofer: +43 664 / 83 96 111
Gert Schmidleitner: +43 664 / 512 88 03






 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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